Allgemeine Mietbedingungen Ferienhäuser La Palma
1. Abschluss eines
Mietvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde
dem Anbieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
Der Anbieter ist als Vermittler
tätig. Der Vertrag kommt mit dem Eigentümer oder der Hausagentur zustande. Der
Name des Vermieters bzw. der Agentur ist in der Bestätigung und Rechnung
aufgeführt.
Die Anmeldung kann schriftlich bzw.
durch elektronische Telekommunikationsmittel vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer.
Der Vertrag kommt mit der Annahme
durch den Anbieter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach
Vertragsabschluss erhält der Kunde eine Bestätigung des Mietvertrags.
Weicht der Inhalt der Bestätigung
vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Anbieters vor, an
das er für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der
Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser
Frist die Annahme gegenüber dem Anbieter erklärt.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss wird eine
Anzahlung in Höhe von 15 %-25 % des Mietpreises fällig.
Bei einigen Objekten kann die
Anzahlung abweichen. Weitere Zahlungen werden zu vereinbarten Terminen,
Restzahlungen je nach Mietobjekt 4 Wochen vor Reisebeginn per Überweisung oder
in bar bei Anreise fällig.
Kommt der Kunde mit der Zahlung des
Mietpreises teilweise oder vollständig in Verzug, ist der Anbieter nach Mahnung
und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen
und Schadensersatz entsprechend Nummer 5. zu verlangen.
3. Mietobjekt
3.1 Die vertraglich vereinbarte
Leistung/das vereinbarte Mietobjekt ergibt sich aus der
Leistungs-/Objektbeschreibung und der Bestätigung des Mietvertrags. Das
Mietobjekt darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl
belegt werden. Überbelegungen können zur Kündigung durch den Anbieter (vgl. Nr.
7) und zur Erhebung weiterer Mietkosten führen. Eine Untervermietung ist
außerhalb der Regelungen unter Nr. 6 nicht erlaubt.
3.2 Zusätzliche Leistungen und
Sonderwünsche des Kunden sind nur verbindlich vereinbart, wenn sie von dem
Anbieter ausdrücklich bestätigt werden.
3.3 Soweit nichts Abweichendes
vereinbart ist, kann das Mietobjekt am Anreisetag ab 15:00 Uhr bezogen werden.
Das Mietobjekt ist soweit nichts anderes vereinbart am Abreisetag bis 10:30 Uhr
zu verlassen. Das Mietobjekt ist pfleglich zu behandeln, Schäden sind zu
vermeiden. Vor der Abreise ist das Mietobjekt aufzuräumen und mit gespültem
Geschirr zu verlassen. Der Müll ist zu entsorgen.
3.4 Verbrauchsabhängige Leistungen
(Strom, Gas, Wasser) sind, soweit das nicht abweichend in der konkreten
Leistungsbeschreibung aufgeführt wird, im vereinbarten Mietpreis enthalten.
Gegebenenfalls sind die entsprechenden Kosten vor Ort gesondert zu zahlen.
3.5 Orts-, zeit- und/oder
personenanzahlabhängige variable Kosten, Steuern und Gebühren sind nicht im
Grundpreis enthalten und sind gesondert zu zahlen, soweit in der
Objektbeschreibung nichts anderes angegeben ist.
4. Mietpreise, Kaution
4.1 Der Mietpreis richtet sich nach
den jeweiligen Bedingungen der Objektbeschreibung und kann mit variablen
Faktoren verbunden sein (Saisonzeiten, Aufenthaltsdauer, Personenanzahl
etc.).
4.2 Bei Schlüsselübergabe vor Ort
kann von dem Kunden eine Kaution verlangt werden, wenn diese bei der jeweiligen
Hausbeschreibung und in der Bestätigung des Mietvertrags betragsmäßig angegeben
ist. Die Kaution dient dazu, die vertraglichen Pflichten des Kunden
(Schlüsselrückgabe, Bezahlung der verbrauchsabhängigen Nebenkosten) oder
berechtigte Schadensersatzforderungen (Beschädigungen, Verlust, starke
Verschmutzung) abzusichern. Die Kaution wird innerhalb von 4 Wochen nach Ende
der Mietzeit zurückgezahlt, es sei denn, dass Kosten im Sinne der
abzusichernden Faktoren vom Kunden verursacht worden sind. Gegebenenfalls hat
der Anbieter über entstandene Kosten abzurechnen und nicht verbrauchte
Kautionsteile zu erstatten.
5. Rücktritt durch den
Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor
Reisebeginn von dem Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung bei dem Anbieter zu dessen Geschäftszeiten. Dem Kunden wird
aus Gründen des besseren Nachweises empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder
in Textform zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Mietvertrag
zurück, kann der Anbieter eine Entschädigung für die getroffenen
Vertragsmaßnahmen und für seine Aufwendungen fordern. Maßgeblich für die
Berechnung der Entschädigung ist der Mietpreis unter Abzug der ersparten
Aufwendungen und etwaigen Einnahmen durch eine anderweitige Vermietung des
Mietobjekts.
5.3 Der Anbieter kann diesen
Anspruch auch unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
sowie der gewöhnlich zu erwartenden Einnahmen durch anderweitige Vermietung
des Mietobjekts entsprechend der nachfolgenden Gliederung nach der Nähe des
Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Mietbeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschalieren.
Sofern in der Bestätigung / Rechnung
oder im Anhang der Bestätigung und Rechnung nichts anderes genannt ist, betragen
die Stornopauschalen:
·
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 30 %
·
ab dem 44. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
·
ab dem 34. Tag bis 8. Tag vor Reiseantritt 80%
·
dem 7. Tag bis 2. Tag vor Reiseantritt 90%
·
1 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 % des
Gesamtpreises
In jedem Fall bleibt es den Kunden
unbenommen, den Nachweis zu führen, dass dem Anbieter im Zusammenhang mit dem
Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.4 Dem Kunden wird empfohlen, eine Reiserücktrittskosten- bzw. eine Reiseabbruchversicherung abzuschließen. Diese können entsprechend der vereinbarten Bedingungen Storno- und sonstige Kosten abdecken, die wegen eines vor oder nach Reisebeginn erklärten Rücktritts oder Abbruchs entstehen.
5.5.
Stornierungsbedingungen für Buchungen ab dem 15.05.2020
Um unvorhergesehene Situationen aufgrund von COVID-19 zu bewältigen,
haben wir unsere Stornierungsbedingungen für Buchungen ab dem 15.05.2020
gelockert. Für den Fall, dass Sie nach dem 15.05.2020 eine Reservierung
vorgenommen haben und die Kanarischen Inseln aufgrund von COVID 19 für ausländische Touristen
wieder geschlossen werden, oder in Ihrem Herkunftsland ein Ausreiseverbot gilt,
können Sie Ihre Reservierungsdaten auf einen neuen Zeitraum verschieben oder
alternativ Ihre Reservierung stornieren und eine
Rückerstattung erhalten. Die Rückerstattung beinhaltet nicht unsere
Servicegebühr.
6.
Vertragsübertragung, Umbuchungen
6.1 Der Kunde kann bis spätestens 7
Tage vor Mietbeginn erklären, dass eine andere Person seine Stellung aus dem
Mietvertrag einnehmen soll bzw. dass andere, namentlich zu benennende Personen
als die zunächst angemeldeten Teilnehmer das Mietobjekt während der Mietzeit
bewohnen werden. Der Anbieter kann der Vertragsübertragung und dem Austausch
einzelner Teilnehmer widersprechen, wenn entsprechende Gründe vorliegen.
6.2 Für die Zahlung des Mietpreises
und für Kosten, die durch die Änderungen nach 6.1 entstehen (z.B.
Bearbeitungskosten des Anbieters, Zusatzkosten vor Ort wie Steuern oder
Gebühren wie Kurtaxe oder ähnliches, etc.), haften der ursprüngliche
Vertragspartner und der Dritte gegenüber dem Anbieter als Gesamtschuldner.
6.3. Auf Umbuchungen (z.B.
Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der
Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch
gleichwohl werden pauschal EUR 50 für die Bearbeitung berechnet.
7. Kündigung durch
Anbieter
7.1 Der Anbieter kann den
Mietvertrag vor Mietbeginn kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung des
Mietpreises trotz Mahnung und Fristsetzung teilweise oder vollständig in Verzug
ist. In diesem Fall kann er vom Kunden Schadensersatz entsprechend Nummer 5.
verlangen.
7.2 Ohne Einhaltung einer Frist kann
der Anbieter den Mietvertrag kündigen, wenn der Kunde oder dessen Mitreisenden
sich in solchem Umfang vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Anbieter deshalb den Vertrag, so
behält er den Anspruch auf den Mietpreis, er muss sich jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen sowie etwaige Vorteile einer anderweitigen Verwendung
anrechnen lassen. Schadensersatzansprüche des Anbieters, die auf
vertragswidrigen Verhalten beruhen, bleiben unbenommen.
8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe
Entspricht das Mietobjekt nicht den
vertraglichen Vereinbarungen, dann kann der Mieter den Mangel anzeigen und
Abhilfe verlangen. Der Anbieter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich
ist oder einen unverhältnismäßigen Kostenaufwand erfordert. Abhilfe kann auch
durch ein gleichwertiges bzw. angemessenes Ersatzobjekt erbracht werden.
8.2 Minderung des Mietpreises
Für die Dauer des Vorliegens eines
Mangels kann der Mieter eine entsprechende Minderung des Mietpreises verlangen.
Unterlässt der Mieter schuldhaft die Mangelanzeige und kann der Anbieter
deshalb keine Abhilfe schaffen, verliert der Mieter seine Ansprüche auf
Minderung oder Schadensersatz.
8.3 Kündigung des Vertrages
Ist der Mangel des Mietobjektes
erheblich und leistet der Anbieter innerhalb einer angemessenen Frist keine
Abhilfe, so kann der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Mietvertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig
durch Erklärung in Schrift- oder Textform – kündigen.
9. Mitwirkungspflicht
9.1 Der Mieter sollte im eigenen
Interesse die ihm überlassenen Informationsmaterialien und Buchungsunterlagen
zur Kenntnis nehmen und überprüfen. Abweichungen von den von ihm beabsichtigten
Leistungen oder Fehler in den Vertragsdaten sind unverzüglich zu beanstanden.
Anderenfalls werden diese spätestens mit der Leistung der Anzahlung akzeptiert
und Vertragsinhalt.
9.2 Der Mieter hat bei auftretenden
Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung mitzuwirken und
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
9.3 Der Mieter ist insbesondere
verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Anbieter , dem Vermieter ,
der Hausagentur bzw. der örtlichen Vertretung des Anbieters zur Kenntnis zu
geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt es der Mieter schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein
Anspruch auf Minderung bzw. Schadensersatz nicht ein.
10. Streitbeilegung
10.1 Online-Streitbeilegungsplattform:
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/
eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten für
Vertragsabschlüsse über die Internetseite des Anbieters oder mittels E-Mail
bereit.
10.2 Der Anbieter nimmt nicht an
einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge.
12. Anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Vertrags- und Rechtsverhältnisse
zwischen dem Anbieter und dem Mieter richten sich nach dem Recht des Landes, wo der Sitz des
Vermieters, bzw. Hausagentur angemeldet ist.
Der Gerichtsstand bestimmt sich nach
den gesetzlichen Regelungen. Der allgemeine Gerichtsstand für Klagen des
Mieters gegen den Anbieter ist der Sitz des Anbieters bzw. Hauseigentümer oder Hausagentur. Für
Klagen des Anbieters gegen den Mieter ist der Wohnsitz des Mieters maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins
Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz
des Anbieters maßgebend.
Kontakt zum Vermittler:
Reisebüro Flugpoint Reisevermittlungs- und -veranstaltungs GmbH
Ludwig Hartmann-Weg 16
D-67161 Gönnheim
06322 949952 - flugpoint@t-online.de
Gf Peter Barth
HRB Ludwigshafen 66807